Rechnung rein.
E-Rechnung raus.

Ob PDF, Foto, Word oder Excel: Die KI macht daraus eine geprüfte ZUGFeRD- oder XRechnung. Senden Sie sie direkt an Ihre Kunden, machen Sie eingehende E-Rechnungen lesbar und prüfen Sie sie nach den offiziellen Regeln von CEN und KoSIT.

In 33 Sekunden erklärt · Video ansehen
  • Prüfen & Anzeigen ohne Registrierung
  • Verschlüsselt archiviert, jederzeit löschbar
  • Offizielle Prüfregeln EN 16931 & XRechnung
E-Rechnungspflicht in 33 Sekunden

E-Rechnungspflicht erfüllen –
ohne etwas umzustellen.

Keine neuen Vorlagen, kein Wechsel der Branchensoftware: Sie schreiben Ihre Rechnungen weiter wie bisher – wir machen daraus die geprüfte E-Rechnung.

Drei Werkzeuge für die E-Rechnung

Für Unternehmen, Selbstständige und Kanzleien, die E-Rechnungen ausstellen oder empfangen.

PDF → E-Rechnung

PDF hochladen, Daten per KI erfassen lassen, prüfen und als XRechnung (UBL/CII) oder ZUGFeRD-PDF herunterladen. Jede Ausgabe wird automatisch validiert.

Umwandeln

E-Rechnung anzeigen

XRechnung- oder ZUGFeRD-Datei öffnen und als übersichtliche Rechnung lesen – inklusive PDF-Download für Ablage und Freigabe.

Anzeigen

E-Rechnung prüfen

Schema, Geschäftsregeln der EN 16931 und XRechnung sowie umsatzsteuerliche Pflichtangaben – mit Einordnung, ob ein Fehler umsatzsteuerlich schadet.

Prüfen

So funktioniert die Umwandlung

  1. Datei hochladen

    PDF, Foto/Scan, Word, Excel oder CSV. Auch mehrere Belege auf einmal – alles landet übersichtlich in Ihrem Rechnungsarchiv.

  2. KI liest aus

    Alle Angaben werden automatisch erfasst und geprüft. Nur wenn etwas fehlt, fragen wir gezielt nach.

  3. Herunterladen oder senden

    ZUGFeRD-PDF oder XRechnung – regelkonform nach EN 16931 – direkt an Ihren Kunden.

E-Rechnungspflicht: Was gilt wann?

Für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern (B2B) ist die E-Rechnung grundsätzlich Pflicht (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Die Übergangsregeln laufen nach dem Zeitpunkt des Umsatzes aus.

  • seit 1. Januar 2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können – ohne Übergangsfrist; ein E-Mail-Postfach genügt (BMF-Schreiben vom 15.10.2024, Rn. 40, 62).
  • bis 31. Dezember 2026Für Umsätze 2025/2026 sind Papier- oder sonstige Rechnungen (mit Zustimmung des Empfängers) noch zulässig (§ 27 Abs. 38 Satz 1 Nr. 1 UStG).
  • bis 31. Dezember 2027Weiter zulässig nur bei Vorjahresumsatz bis 800.000 € (Nr. 2) sowie für EDI-Verfahren (Nr. 3).
  • ab 1. Januar 2028E-Rechnung für alle inländischen B2B-Umsätze verpflichtend.

Ausnahmen

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 Abs. 1 Satz 4 UStDV)
  • Fahrausweise (§ 34 Abs. 1 Satz 2 UStDV)
  • Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 34a Abs. 1 Satz 4 UStDV)

Zulässige Formate

XRechnung (UBL oder CII) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 – nicht aber die Profile MINIMUM und BASIC-WL (BMF-Schreiben vom 15.10.2024, Rn. 25 und 30). Bei hybriden Formaten wie ZUGFeRD sind die strukturierten XML-Daten führend (BMF-Schreiben vom 15.10.2025).

Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.

Bereit für die E-Rechnungspflicht?

Kostenlos starten – 3 KI-Erfassungen pro Monat inklusive, keine Zahlungsdaten nötig. Upgrade jederzeit, monatlich kündbar.

Häufige Fragen

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD). Ein reines PDF ist eine „sonstige Rechnung“. Mit dem Konverter erzeugen Sie aus Ihrem PDF eine E-Rechnung.

XRechnung oder ZUGFeRD – was soll ich nehmen?

Beide sind zulässig. XRechnung ist ein reiner Datensatz (XML) und Standard bei öffentlichen Auftraggebern (mit Leitweg-ID). ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebetteten XML-Daten – für Empfänger ohne E-Rechnungssoftware weiterhin lesbar.

Werden meine Rechnungen gespeichert?

Nein. Dateien werden ausschließlich im Arbeitsspeicher verarbeitet und nach der Anfrage verworfen. Für die KI-Erfassung wandelt Ihr Browser die PDF-Seiten in Bilder um; nur diese werden über die Langdock-API (EU-Region) ausgewertet – das PDF selbst verlässt Ihr Gerät dafür nicht. Wer das nicht möchte, erfasst die Daten manuell. Details in der Datenschutzerklärung.

Kann ich E-Rechnungen direkt an meine Kunden senden?

Ja – ab dem Tarif Pro. Sie verbinden Ihren eigenen E-Mail-Server (SMTP) und senden die E-Rechnung als ZUGFeRD-PDF oder XRechnung von Ihrer Absenderadresse, mit Versandprotokoll. Zu den Preisen.

Nach welchen Regeln wird geprüft?

XSD-Schema (UBL 2.1 bzw. UN/CEFACT CII D16B), die offiziellen Schematron-Regeln der EN 16931 (CEN-Validierungsartefakte) und – bei XRechnung – die Regeln der KoSIT. Zusätzlich gibt es umsatzsteuerliche Hinweise zu den Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG.

Was bedeutet ein Geschäftsregelfehler?

Nach Auffassung der Finanzverwaltung bleibt eine Datei mit Geschäftsregelfehlern eine E-Rechnung. Umsatzsteuerlich problematisch ist der Fehler nur, wenn er eine Pflichtangabe betrifft. Formatfehler führen dagegen zu einer sonstigen Rechnung (Abschn. 14.1 Abs. 11 UStAE). Der Prüfbericht kennzeichnet, welche Befunde voraussichtlich Pflichtangaben betreffen.