Auftragsverarbeitungsvertrag
Stand: 10. Oktober 2026
Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 DSGVO
zwischen dem Kunden der Plattform to-e-rechnung.de
– nachfolgend „Verantwortlicher“ –
und der Accountico GmbH, Pierbusch 17, 44536 Lünen, vertreten durch die Geschäftsführer Richard Fuchs und Frank Welsch
– nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ –
1. Gegenstand, Vertragsschluss und Dauer
1.1 Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien, die sich aus der Nutzung der Plattform to-e-rechnung.de nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Hauptvertrag“) ergeben, soweit der Auftragsverarbeiter dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
1.2 Der Vertrag wird mit der Registrierung eines Kundenkontos und der dabei erklärten Annahme dieses Vertrags geschlossen. Er ist in elektronischer Form abgefasst (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).
1.3 Die Laufzeit dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Pflichten, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus fortbestehen, insbesondere Ziffer 11, bleiben unberührt.
1.4 Nicht Gegenstand dieses Vertrags sind Verarbeitungen, für die der Auftragsverarbeiter selbst Verantwortlicher ist, insbesondere die Verwaltung des Kundenkontos, die Abrechnung und die Buchhaltung. Hierzu wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
2. Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung
2.1 Art und Zweck
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich, um die Leistungen nach dem Hauptvertrag zu erbringen, nämlich:
- Umwandlung von Rechnungsdaten in E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD),
- technische Prüfung und Darstellung von E-Rechnungen,
- KI-gestützte Erfassung von Rechnungsdaten aus Seitenbildern und Text von PDF-Rechnungen,
- Übergabe von Rechnungen an den vom Verantwortlichen angebundenen SMTP-Server zum Versand und Führen eines Versandprotokolls.
2.2 Art der Daten
- Namen, Firmenbezeichnungen und Anschriften,
- Kontaktdaten (E-Mail-Adressen, Telefonnummern),
- Steuernummern und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern,
- Bankverbindungen,
- Rechnungsinhalte (Rechnungsnummern, Daten, Positionen, Mengen, Beträge, Zahlungsbedingungen, Referenzen wie Bestell- oder Leitweg-IDs),
- im Versandprotokoll: Datum, E-Mail-Adresse des Empfängers, Rechnungsnummer, Dateiname, Format, Versandstatus und ggf. Fehlermeldung.
2.3 Kategorien betroffener Personen
- Geschäftspartner des Verantwortlichen (Kunden, Lieferanten), soweit es sich um natürliche Personen handelt,
- Ansprechpartner und Beschäftigte der Geschäftspartner,
- Beschäftigte und Ansprechpartner des Verantwortlichen, soweit sie in Rechnungen genannt sind.
2.4 Ort der Verarbeitung
Die Verarbeitung findet in der Europäischen Union statt. Eine Verarbeitung in einem Drittland erfolgt nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 8.
3. Verantwortlichkeit und Weisungen
3.1 Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, einschließlich der Zulässigkeit der Übermittlung an den Auftragsverarbeiter, und für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich.
3.2 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist durch das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall teilt er dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
3.3 Die Weisungen werden durch den Hauptvertrag, diesen Vertrag und die Nutzung der Funktionen der Plattform durch den Verantwortlichen erteilt. Einzelweisungen, die darüber hinausgehen, erteilt der Verantwortliche in Textform an info@to-e-rechnung.de. Weisungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt.
3.4 Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich. Er ist berechtigt, die Ausführung der Weisung auszusetzen, bis der Verantwortliche sie bestätigt oder ändert.
4. Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Diese Pflicht besteht über das Ende ihrer Tätigkeit hinaus fort.
5. Technische und organisatorische Maßnahmen
5.1 Der Auftragsverarbeiter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Sie sind in Anlage 1 beschrieben.
5.2 Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Der Auftragsverarbeiter darf sie durch gleichwertige oder wirksamere Maßnahmen ersetzen; das Schutzniveau darf dabei nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen werden dokumentiert.
6. Unterstützung des Verantwortlichen
6.1 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von Anträgen betroffener Personen auf Wahrnehmung ihrer Rechte nach Art. 12 bis 22 DSGVO. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet er das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter, sofern eine Zuordnung möglich ist.
6.2 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung und Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation).
6.3 Der Auftragsverarbeiter führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO.
7. Unterauftragsverarbeiter
7.1 Der Verantwortliche erteilt hiermit die allgemeine Genehmigung zum Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter). Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 2 aufgeführt und gelten als genehmigt.
7.2 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens vier Wochen vorher in Textform über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen in Textform widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung als genehmigt. Bei einem Widerspruch können die Parteien eine einvernehmliche Lösung suchen; kommt sie nicht zustande, kann jede Partei den Hauptvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
7.3 Der Auftragsverarbeiter erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auf, die in diesem Vertrag festgelegt sind (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten nicht nach, haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO.
7.4 Kein Unterauftragsverarbeiter im Sinne dieser Ziffer ist der vom Verantwortlichen selbst angebundene SMTP-Server bzw. dessen Betreiber (einschließlich Microsoft 365 bei Verbindung über die Microsoft-Anmeldung); dieser wird vom Verantwortlichen ausgewählt und beauftragt. Ebenfalls nicht erfasst sind Leistungen, die der Auftragsverarbeiter als Nebenleistung in Anspruch nimmt, etwa reine Telekommunikationsdienste, soweit dabei kein Zugriff auf die Auftragsdaten besteht.
8. Übermittlung in Drittländer
Eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45 DSGVO, etwa des EU-US Data Privacy Framework für danach zertifizierte Empfänger) oder geeigneter Garantien wie Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Die betroffenen Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 2 gekennzeichnet.
9. Meldung von Datenschutzverletzungen
9.1 Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die die Auftragsdaten betrifft, unverzüglich, nachdem sie ihm bekannt geworden ist (Art. 33 Abs. 2 DSGVO).
9.2 Die Meldung enthält, soweit verfügbar, die in Art. 33 Abs. 3 DSGVO genannten Informationen, insbesondere eine Beschreibung der Art der Verletzung, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, der wahrscheinlichen Folgen sowie der ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen. Informationen, die nicht zeitgleich bereitgestellt werden können, werden ohne unangemessene weitere Verzögerung nachgereicht.
9.3 Der Auftragsverarbeiter ergreift unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen, um die Daten zu sichern und mögliche nachteilige Folgen für die betroffenen Personen zu mindern.
10. Nachweise und Kontrollen
10.1 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
10.2 Der Nachweis erfolgt vorrangig durch Vorlage geeigneter Unterlagen, etwa einer aktuellen Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, schriftlicher Auskünfte oder – soweit vorhanden – von Zertifizierungen oder Prüfberichten.
10.3 Reichen diese Nachweise im Einzelfall nicht aus, kann der Verantwortliche Inspektionen selbst oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen, der kein Wettbewerber des Auftragsverarbeiters ist. Inspektionen sind mit angemessener Frist, in der Regel mindestens vier Wochen, anzukündigen, während der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen und so zu gestalten, dass der Betrieb nicht unverhältnismäßig gestört und die Vertraulichkeit der Daten anderer Kunden gewahrt wird. Jede Partei trägt die ihr entstehenden Kosten selbst.
11. Löschung und Rückgabe
11.1 Rechnungsdateien, Seitenbilder und Texte aus der KI-Erfassung sowie zu versendende Nachrichten werden nur für die Dauer der jeweiligen Anfrage im Arbeitsspeicher verarbeitet und anschließend verworfen; eine dauerhafte Speicherung erfolgt nicht.
11.2 Vor Vertragsende kann der Verantwortliche die im Konto gespeicherten Daten, einschließlich des Versandprotokolls, über die Exportfunktion herunterladen. Damit ist die Rückgabe der Daten erfüllt.
11.3 Nach Vertragsende, spätestens mit der Löschung des Kundenkontos, löscht der Auftragsverarbeiter sämtliche Auftragsdaten, sofern nicht nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats eine Verpflichtung zur Speicherung besteht (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Die Löschung wird auf Anfrage bestätigt.
12. Haftung
Für die Haftung gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis haftet jede Partei für Schäden, die auf ihren Verstoß gegen die DSGVO oder diesen Vertrag zurückzuführen sind; Art. 82 Abs. 4 und 5 DSGVO bleiben unberührt. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Hauptvertrags.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieses Vertrags in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten vor.
13.2 Änderungen dieses Vertrags erfolgen nach dem Verfahren für Änderungen der AGB (Ziffer 15 der AGB); Änderungen der Unterauftragsverarbeiter richten sich nach Ziffer 7.2 dieses Vertrags.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Dortmund.
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
1. Vertraulichkeit
- Zutrittskontrolle: Betrieb der Server ausschließlich in einem Rechenzentrum des Hosting-Anbieters in der Europäischen Union; die physische Zutrittskontrolle erfolgt durch den Hosting-Anbieter. Der Auftragsverarbeiter betreibt keine eigenen Server in seinen Geschäftsräumen.
- Zugangskontrolle: Anmeldung nur mit persönlichem Konto und Passwort; Speicherung von Passwörtern ausschließlich als Hashwert (scrypt); Sitzungscookies mit den Attributen HttpOnly, Secure und SameSite=Lax und begrenzter Gültigkeit; Ratenbegrenzung gegen automatisierte Anmelde- und Abfrageversuche.
- Zugriffskontrolle: Rollenkonzept innerhalb der Kundenkonten; administrative Zugriffe nur über persönliche, namentlich zugeordnete Konten; Zugriff auf Auftragsdaten nur, soweit für Betrieb, Fehlerbehebung oder auf Weisung erforderlich.
- Trennungskontrolle: logische Mandantentrennung; jeder Datenbankzugriff ist an das jeweilige Kundenkonto gebunden.
- Verschlüsselung: Das Passwort für den SMTP-Server des Verantwortlichen sowie die Rechnungsdaten und Original-Belege im Rechnungsarchiv werden mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert.
- Datensparsamkeit: Rechnungen werden nur im Rechnungsarchiv des Verantwortlichen gespeichert, bis dieser sie löscht; das Versandprotokoll enthält nur Metadaten; für die KI-Erfassung werden nur Seitenbilder und Text übermittelt, nicht die Original-PDF-Datei; bei den öffentlichen Werkzeugen ohne Konto werden Dateien nicht gespeichert.
2. Integrität
- Weitergabekontrolle: Übertragung ausschließlich über TLS-verschlüsselte Verbindungen; HTTP Strict Transport Security (HSTS); restriktive Content-Security-Policy; Übermittlung an Unterauftragsverarbeiter nur verschlüsselt.
- Eingabekontrolle: Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge (z. B. Login, Passwortänderung) mit Zeitpunkt und IP-Adresse in einem Audit-Log; automatische Löschung der Einträge nach 90 Tagen.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Hosting in einem Rechenzentrum in der Europäischen Union mit den Schutzmaßnahmen des Hosting-Anbieters.
- Ratenbegrenzung zum Schutz vor Überlastung.
- Regelmäßige Aktualisierung der eingesetzten Software und Abhängigkeiten.
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
- Automatisierte Tests bei jeder Änderung der Anwendung.
- Überprüfung der Maßnahmen bei wesentlichen Änderungen der Verarbeitung sowie anlassbezogen nach Sicherheitsvorfällen.
- Auswahl von Unterauftragsverarbeitern unter Berücksichtigung ihrer Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen; Abschluss von Verträgen nach Art. 28 DSGVO.
Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter
1. Hostinger International Ltd.
61 Lordou Vironos Street, 6023 Larnaka, Zypern
- Leistung: Hosting der Anwendung, Datenbank (MySQL), Versand von System-E-Mails
- Ort der Verarbeitung: Europäische Union
2. Langdock GmbH
Berlin, Deutschland
- Leistung: KI-gestützte Erfassung von Rechnungsdaten über die Completion-API (Verarbeitung von Seitenbildern und Text)
- Ort der Verarbeitung: EU-Region
- Weitere Unterauftragsverarbeiter von Langdock für den Modellbetrieb: je nach eingesetztem Modell nach Angaben von Langdock Amazon Web Services (AWS Bedrock) bzw. Google Cloud (Vertex AI), jeweils in der EU-Region, oder Anthropic
- Drittlandbezug: Soweit diese Anbieter ihren Sitz in den USA haben oder Daten dort verarbeitet werden können, erfolgt die Übermittlung nach Angaben von Langdock auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO), soweit der jeweilige Anbieter danach zertifiziert ist, im Übrigen auf Grundlage von Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).
3. Amazon Web Services EMEA SARL
38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg
- Leistung: Amazon Simple Email Service – Versand von Rechnungs-E-Mails, wenn der Verantwortliche „Über to-e-rechnung.de senden“ nutzt (E-Mail-Adressen von Absender und Empfänger, Betreff, Nachrichtentext, Rechnungsdatei als Anhang); Rückmeldungen über unzustellbare E-Mails und Beschwerden
- Ort der Verarbeitung: Region Europa (Stockholm), Europäische Union
- Drittlandbezug: Ein Zugriff durch die Muttergesellschaft Amazon.com, Inc. (USA) ist nicht auszuschließen. Er erfolgt auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO), nach dem Amazon zertifiziert ist, ergänzend auf Grundlage der Standardvertragsklauseln im Auftragsverarbeitungszusatz von AWS (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).